Die (digitale) Wohnungskrise – Unsere Beiträge zum ‚Mietenpolitischen Dossier 2021‘

Am 9. August haben 27 stadt- und mietenpolitische Initiativen Berlins das „Mietenpolitische Dossier 2021“ veröffentlicht. Darin enthalten sind Konzepte und Forderungen für eine soziale Wohnungspolitik und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Auch das Bündnis Digitale Stadt hat zwei Texte beigesteuert und darauf aufmerksam gemacht, wie übermächtige digitale Plattformunternehmen die Wohnungskrise verschärfen. Das gesamte Dossier kann hier heruntergeladen werden.

228 Euro pro Jahr zahlen Mieter:innen in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg zusätzlich – allein wegen Airbnb. Die quasimonopolistische Wohnungsplattform aus dem Silicon Valley ist für 17 Prozent Mietpreissteigerung in der Berliner Innenstadt in den Jahren 2013 bis 2015 verantwortlich, ergab eine Studie des Instituts für Wirtschaftspolitik der Universität Köln. Was als uneigennütziges „Homesharing“ begann, ist längst zu einem lukrativen Gewinnmaximierungs-Tool für Vermieter:innen geworden. Im Vergleich zur durchschnittlichen Langzeitmiete lässt sich über Airbnb-Vermietungen teilweise mehr als das Doppelte verdienen. Entsprechend wollen immer mehr Vermieter:innen ihre Wohnungen dem normalen Mietmarkt entziehen und ihn als Tourist:innenunterkunft zweckentfremden. Unterstützt werden sie dabei von Risikokapitalgeber:innen, die das rasante Wachstum von Airbnb mit mehreren Milliarden US-Dollar subventionieren, um selbst an den steigenden Aktienkursen mitzuverdienen. Derzeit werden über sieben Millionen Unterkünfte in 100.000 Städten weltweit auf diese Weise finanzialisiert. Gemessen am gesamten Berliner Wohnungsbestand mag der Anteil der Airbnb-Wohnungen klein erscheinen, doch gerade in den Innenstadtbezirken übersteigt die Zahl der Airbnb-Unterkünfte das Angebot von verfügbaren Mietwohnungen um ein Vielfaches. Eine Verknappung von Wohnraum und höhere Mieten sind die Folge.

Die Berliner Landesregierung versucht seit 2013, der Finanzialisierung von Wohnraum über digitale Plattformen mit einem mehrfach überarbeiteten Zweckentfremdungsverbot zu begegnen. Inzwischen müssen die Unterkünfte registriert werden und dürfen nicht länger als 90 Tage im Jahr vermietet werden. Eine Verwaltungseinheit soll Betrüger:innen aufspüren, es drohen Strafen von bis zu 100.000 Euro. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gab 2019 an, über 9.300 Ferienwohnungen wieder dem regulären Mietmarkt zugeführt zu haben.

Doch die Regulierung ist nicht effektiv. Nach wie vor sind vier von fünf Airbnb-Wohnungen in Berlin nicht registriert und damit illegal. Der Grund ist, dass Airbnb die Daten illegaler Vermieter:innen nicht an die Stadtverwaltung weitergibt. Selbst bei Angeboten, die offensichtlich gegen das Zweckentfremdungsverbot verstoßen, verhindert Airbnb die Rechtsdurchsetzung mit Verweis auf das Datenschutzrecht der Steueroase Irland, wo das Unternehmen seinen europäischen Hauptsitz hat. Wichtige Informationen wie die Straße, in der die Wohnung liegt, wurden zudem seit 2017 absichtlich entfernt, sodass die Vermieter:innen schwerer zu identifizieren sind. Dies legt nahe: Airbnb schützt illegale Unterkünfte und verdient daran – auf Kosten der Allgemeinheit.

Damit das Zweckentfremdungsverbot des Senats effektiv greift, sind drei zentrale Maßnahmen nötig:

1. Wohnungsplattformen wie Airbnb sollten verpflichtet werden, nur registrierte Vermieter:innen aufzuführen. Wenn sie unregistrierte Vermieter:innen aufführen oder solche, die mehrere Unterkünfte anbieten oder die länger als 90 Tage im Jahr vermieten, sollten die Plattformen Bußgelder zahlen müssen. Auch europäische Gesetzgebungsprozesse – wie aktuell zum Digital Services Act – sollten bewusst genutzt werden, um die Interessen der Stadtbevölkerung gegenüber Plattformen durchzusetzen.

2. Wohnungsplattformen sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, eine Datenschnittstelle bereitzustellen, über die die Verwaltung jederzeit unregistrierte und illegale Unterkünfte aufspüren kann.

3. Es braucht mehr Alternativen zu Airbnb und Co für datenschutzfreundliches und soziales Homesharing. Einerseits sollten genossenschaftliche Wohnplattformen wie Fairbnb finanziell unterstützt werden, andererseits sollte die Einrichtung einer europaweiten öffentlichen Wohnplattform im Rahmen von Städtebündnissen wie Eurocities geprüft werden.

Text 2: Den digitalen Wohnungsmarkt selbst verwalten!

Die digitale Transformation hat in den letzten zehn Jahren auch den Wohnungsmarkt nachhaltig verändert. Starke Treiber sind dabei private Plattformen wie ImmobilienScout24, Booking oder Airbnb. In ihrer Funktion als „Gatekeeper“ (in etwa: Türsteher) verfügen sie auf dem Wohnungsmarkt über ein Quasimonopol. Durch diese Marktstruktur wird es geradezu verunmöglicht, eine Wohnung zu finden, ohne dabei auf die Dienste einer der Plattformen zurückgreifen zu müssen. Auch andere Bereiche der Wohnungswirtschaft werden digitalisiert und plattformisiert. Unter dem Begriff „Proptech“ (Property Technology, oder Immobilientechnologie) sammeln sich weltweit Start-ups, die digitale Lösungen für den gesamten Lebenszyklus von Immobilien anbieten. Unternehmen wie die Berliner 21st Real Estate bieten etwa Immobilienbewertungen und Objektanalysen auf Grundlage eines nicht frei zugänglichen Algorithmus an. Mit Parametern wie der aktuellen Mieter:innenliste und der örtlichen Mietpreisentwicklung und -regulierung werden Mietpotenzial, Umsatzrendite und Objektwert berechnet.

Auf dem regulären Mietmarkt haben Immobilienplattformen eine Monopolstellung. In vielen Städten wie Berlin lässt sich ohne teure Premium-Mitgliedschaften kaum noch eine Wohnung finden. Zudem nutzen die Unternehmen die Notsituation vieler Mieter:innen aus und extrahieren Unmengen persönlicher Daten. Mit den Daten wird ein Wissensmonopol beansprucht und mit nicht nachvollziehbaren „Studien“ die Debatte über die Regu- lierung des Wohnungsmarkts beeinflusst. Die Datensammlung und der Einsatz digitaler Überwachungssysteme sowie künstlicher Intelligenz (zum Beispiel durch Gesichtserkennungssoftware für schlüssellose Türsysteme) verstärkt die Macht der Eigentümer:innen gegenüber den Mieter:innen.

Wohnungsplattformen wie ImmobilienScout24 und Proptech-Anbieter:innen sollten dazu verpflichtet werden, alle nicht personenbezogenen Daten zum Wohnungsmarkt den lokalen Verwaltungsbehörden im öffentlichen Interesse zur Verfügung zu stellen. Ein solcher Datenzugang könnte verantwortliche Stellen für die sozialpolitische Regulierung des Wohnungsmarkts informieren und die Einhaltung bestehender Regulierungen verbessern (Mietpreisbremse, Zweckentfremdungsverbot, Steuerzahlungen et cetera).
Der Zugang zu digitalen Wohnungsanzeigen sollte offen, diskriminierungsfrei, kostenlos und Privacy-freundlich ausgestaltet werden.

Zu diesem Zweck ist eine Trennung von Wohnungsanzeigen und Plattformen unerlässlich. Wohnungssuchende müssen das Recht erhalten, den Zugang zu den Wohnungsdaten selbst zu wählen. Technisch gesehen müssen die Wohnungsplattformen dazu verpflichtet werden, ihre Datenbestände über offene, interoperable Schnittstellen anderen, gemeinwohlorientierten Plattformen zur Verfügung zu stellen. In Zusammenarbeit mit den Landesdatenschutzbehörden muss dabei sichergestellt werden, dass die zu entwickelnden Datenstandards besonders datensparsam in Bezug auf personenbezogene Daten sind.

Sind die Daten privater Wohnungsannoncen erst über offene Schnittstellen verfügbar, sollten diese auch über gemeinwohlorientierte Plattform-Alternativen zugänglich gemacht werden. Dafür sollte das Land Berlin datenschutzfreundliche und diskriminierungsfreie Wohnungsportale fördern. Ein Beispiel hierfür ist die Plattform inberlinwohnen.de, die Angebote für Mieter:innen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bereitstellt. Die Daten zu verfügbaren Mietwohnungen von Immobilienscout24 und Co könnte inberlinwohnen.de sukzessive in das eigene Angebot integrieren und auf diese Weise einen diskriminierungsfreien und Privacy-konformen Zugang zum digitalen Wohnungsmarkt etablieren.

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